Bares Geld vom Staat für Ihre Partikelfilter Nachrüstung
260 Euro für Dieselpartikelfilter-Nachrüstung

Die Nachrüstung von Dieselpartikelfiltern wird 2015 von der Bundesregierung mit 260 Euro pro Fahrzeug gefördert.

ZDK

Ab 1. Februar können die Anträge beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) via Internet gestellt werden. Das besagt die am 2. Januar 2015 im Bundesanzeiger veröffentlichte Förderrichtlinie. Beim Zentralverband Deutsches Kfz-Gewerbe begrüßt man die Bereitstellung des Fördertopfes von insgesamt 30 Millionen Euro. womit rund 115 000 Nachrüstungen möglich seien.

Verschärfte Einfahrtregelungen in Umweltzonen, der Schutz der Umwelt und die mit 260 Euro geförderte Nachrüstung seien gute Gründe für Autofahrer, um in diesem Jahr die älteren Diesel mit einem Filter sauberer zu machen, heißt es dort. Aufgrund der guten Resonanz in den Jahren 2012 und 2013 hatte sich das Kfz-Gewerbe intensiv für eine Aufstockung des Fördertopfes starkgemacht.

 

Ein Partikelfilter kann in allen Werkstätten nachträglich eingebaut werden, die berechtigt sind, Abgasuntersuchungen (AU) durchzuführen. Die Werkstätten bestätigen die Umrüstung mit einer Abnahmebescheinigung. Gefördert werden Filternachrüstungen, die in der Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember 2015 eingebaut werden.

Förderfähig ist die Nachrüstung in PKW, die erstmalig vor dem 1. Januar 2007 zugelassen wurden, sowie in leichten Nutzfahrzeugen bis 3,5 Tonnen mit Erstzulassung vor dem 17. Dezember 2009. Antragsberechtigt ist, wer im Zeitpunkt der Antragstellung Halter des nachgerüsteten Fahrzeugs ist.

Und so wird der Zuschuss gewährt:

  1. Dieselfahrzeug mit einem Partikelminderungssystem nachrüsten.
  2. Nachrüstung durch die ausführende Fachwerkstatt oder einen Sachverständigen bescheinigen lassen.
  3. Technische Verbesserung und insbesondere das Datum der Nachrüstung von der zuständigen Zulassungsstelle in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) eintragen lassen.
  4. Über das Online-Formular die Antragsdaten eingeben und an das BAFA übermitteln, anschließend das Antragsformular ausdrucken, unterschreiben und mit einer Kopie des neuen Fahrzeugscheins per Post an das BAFA senden.
  5. Nach der Bearbeitung des Antrags werden die 260 Euro direkt auf das angegebene Konto überwiesen

Das Online-Antragsformular sowie eine Übersicht über die noch zur Verfügung stehenden Fördermittel finden Sie ab dem 1. Februar 2015 auf der Internetseite des BAFA unter:

 

www.bafa.de.

Quelle: www.amz.de

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