Sie wollen bei Ihrer KFZ-Versicherung Geld sparen, das ist verständlich!
Aber Achtung, ungewollte Nachteile sind oft die Folge.
Sie kennen das aus dem Radio. Ihre aktuelle KFZ-Versicherung sei zu teuer und Sie sollen bis zum 30. November kündigen, um zu einer günstigeren Versicherung zu wechseln.
Vorsicht!! KFZ-Versicherungen schenken Ihnen nichts! Die vermeintlichen Vorteile eines preisgünstigeren Tarifs können sich im Schadensfall für Sie schnell nachteilig auswirken.
So sind beispielsweise viele Preisvorteile mit dem Verzicht auf eine freie Werkstattwahl gekoppelt. Und das bedeutet für Sie: Die Versicherung entscheidet nach eigenem finanziellem Interesse, in welcher Werkstatt Ihr Schaden behoben werden muss. Schlecht für Sie, wenn die von der Versicherung festgelegte und vergebene Werkstatt Ihren Qualitätsansprüchen nicht genügt.
Versicherer versprechen Ihnen gerne – speziell bei Werkstatt-Bindung – zahlreiche Gratis-Zusatz-Leistungen, wie beispielsweise ein kostenloses Ersatzfahrzeug.
Aber mal ehrlich, leistet Ihre „Werkstatt des Vertrauens“ nicht auch einen erstklassigen und individuellen Rundum-Service? Und das nicht nur bei einer Schadensbehebung nach einem Unfall! Wo also ist das Besondere an solchen Gratis-Zusatz-Versprechen?
Erhebliche Probleme können übrigens entstehen, wenn der Leasinggeber oder die finanzierende Bank in Ihren Verträgen darauf besteht, dass eine Reparatur ausschließlich in einer durch den Fahrzeughersteller autorisierten Markenwerkstatt durchgeführt werden darf. Was in der Regel zu rechtlichen Streitereien mit der Versicherung führen kann.
Sind Sie wirklich bereit, für ein paar Euro Preisnachlass auf Ihr Recht der freien Werkstattwahl mit allen möglichen negativen Konsequenzen zu verzichten?
Sprechen Sie uns im Schadensfall oder bei Versicherungsfragen an. Wir informieren Sie gerne! Weitere Informationen finden Sie auch auf der Fach-Homepage unseres Partners AUTOGLAS SPEZIALIST unter https://www.autoglas-spezialist.com/werkstattbindungsvertraege
Quelle: AUTOGLAS SPEZIALIST