Mit einer Reifenversicherung können KFZ-Besitzer die Reifen ihres Fahrzeugs gegen unvorhergesehene Schäden durch äußere Einwirkung, Diebstahl und Vandalismus absichern. Die Kaskoversicherung zahlt Reifenschäden nur, wenn diese im Zusammenhang mit einem versicherten Unfall oder Vandalismus entstehen.

 

Was ist versichert?

Versichert sind die von einem Fachbetrieb fachmännisch montierten, fabrikneuen Reifen des im Antragsdokument benannten Personenkraftwagens, welcher ordnungsgemäß zum Straßenverkehr zugelassen ist (kein rotes Kennzeichen, kein Ausfuhrkennzeichen, kein Kurzkennzeichen).

Nicht versicherbar sind Reifen, welche an Fahrzeugen mit einem höheren zulässigen Gesamtgewicht als 3,5 t montiert werden, sowie an Fahrzeugen, welche als Taxen, Mietwagen, Fahrschulwagen sowie in einem Transportfuhr- park oder zum Zwecke des Kurier- oder Zustelldienstes genutzt werden.

 

Wann liegt ein Versicherungsfall vor?

Der Versicherungsfall tritt dann ein, wenn an den versicherten und am Fahrzeug montierten Reifen Gebrauchsschäden entstanden sind, welche auf eingefahrene spitze Gegenstände, wie z. B. Nägel oder Glassplitter sowie auf Anfahrschäden, z. B. an Bordsteinkanten, zurück zu führen sind oder Vandalismusschäden vorliegen, die durch mutwillige Beschädigung der Reifen durch Dritte entstanden sind. Vandalismusschäden sind mittels Anzeige und ein entsprechendes Protokoll der zuständigen Polizeidienststelle zu dokumentieren.

Eventuell bestehende Ansprüche aus der gesetzliche Gewährleistung bleiben unangetastet.

 

Wie lange läuft die Reifenversicherung?

Der Versicherungsschutz beginnt mit dem Tag des Erwerbs (Kaufdatum) der/des versicherten Reifen/s. Diese ist Mittels Eingabe der Rechnungsdaten innerhalb von 14 Tagen nach dem Reifenkauf zu aktivieren. Der Versicherungsschutz endet 12 Monate nach dem Versicherungsbeginn, ohne dass es einer Kündigung bedarf. Es gilt das auf der Reifenrechnung ausgewiesene Kaufdatum.

 

Wo gilt die Reifenversicherung?

Der Versicherungsschutz gilt für die Bundesrepublik Deutschland. Befindet sich das versicherte Fahrzeug vorübergehend außerhalb dieses Gebietes, so gilt die Versicherung für Europa (im geografischen Sinne: Russland und Türkei nur europäischer Teil); ausgeschlossen sind die Azoren.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick zusammengefasst:

  • Kostenlos beim Kauf eines oder mehrerer Reifen
  • Keine Kündigungsfrist, erlischt nach 12 Monaten automatisch
  • Unsere Reifenversicherung schützt bei:

Einfahrschäden, z.B. durch Nägel oder Scherben

Anfahrschäden, z.B. an Bordsteinen

Vandalismusschäden, z.B. bei zerstochenen Reifen

 

Unser Tipp:  Aktivieren sei beim Neukauf ihrer Reifen unsere Reifenversicherung und schützen sie sich so 12 Monate lang vor unerwarteten Kosten bei Reifenschäden bis zu maximal 500€ pro Reifen.

 

Kontaktieren Sie uns gerne für ihr Reifenangebot!

 

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