Wichtig für Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer: Gasprüfung ab Juni wieder Pflicht
Bußgeld bei fehlendem Nachweis möglich

Ab dem 19. Juni 2025 gilt wieder die Pflicht zur regelmäßigen Gasprüfung in Freizeitfahrzeugen. Betroffen sind fest eingebaute Gasanlagen wie Kocher, Kühlschrank oder Warmwasserboiler – diese müssen alle zwei Jahre überprüft werden. Auch vor der ersten Nutzung oder nach Änderungen an der Anlage ist eine Prüfung vorgeschrieben.

Transportable Geräte wie Kartuschenkocher oder Gasgrills sind von der Regelung ausgenommen.

Die Prüfung wird von anerkannten Stellen durchgeführt und ist unabhängig von der Hauptuntersuchung. Bei fehlendem Nachweis kann ein Bußgeld von 60 Euro drohen.

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Wenn Sie sich unsicher sind, ob Ihr Fahrzeug betroffen ist oder wie Sie vorgehen müssen – wir helfen Ihnen gerne mit Informationen weiter.

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